Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Faktencheck

zur geplanten Einbahnregelung in Kaifenheim

Seit mehr als fünf Jahren wird eine Einbahnstraßenregelung als „Lösung“ für die zunehmenden Verkehrsflüsse durch den Ort gehandelt. Doch für keine Anwohnerin und keinen Anwohner bringt das tatsächliche Verbesserungen oder Vorteile. Wer profitiert: der Durchgangsverkehr mit dem Ziel Touristenregion Mosel oder Autobahn. Außer Lärm, Emissionen und Ärger hinterlassen diese dem Ort und seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts.

An dieser Stelle greifen wir die zentralen Argumente für die Einbahnstraßenregelung auf und stellen diesen die Fakten gegenüber.

Argument 1: Straßen-Ausbaubeiträge

Behauptung

Auf die Grundstückseigentümer kommen keine Ausbaubeiträge zu.

Fakt

Es werden sehr wohl Beiträge für Gehwege, Straßenbeleuchtung und Sanierung der Gemeindestraßen erhoben. Diese Kosten werden auf alle Grundstückseigentümer im Ort umgelegt.

Weitere Details siehe Infokasten 

Ausbau der Gehwege in Kaifenheim - Wer soll das bezahlen?

In der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weihersbach (vergleichbar zu Kaifenheim) wurden laut einem Bericht der Rhein-Zeitung (Lokalteil Nahe, 01.09.2025) für den Ausbau von rund 1,7 Kilometern Gehweg einschließlich Straßenbeleuchtung Kosten in Höhe von ca. 1,87 Millionen Euro veranschlagt.

Überträgt man diese Zahlen auf Kaifenheim – wo es um etwas mehr als die Hälfte dieser Ausbaulänge geht – ergeben sich geschätzte Kosten von rund 1,2 Millionen Euro.

Geplante Maßnahmen im Einzelnen:

  • Überfahrbarer Gehweg entlang der alten Ortsdurchfahrt „L109“ in der Länge von ca. 570 Meter
  • Gehweg auf der zweiten Seite des „Geiersgraben“ in Länge von ca. 350 Meter

Doch damit nicht genug. Im Falle einer Umstufung der Gemeindestraßen zu einer Landesstraße müssen die Straßen grundsätzlich in einem sanierten Zustand übergeben werden.

  • Die Sanierungskosten für den „Geiersgraben“ würden ca. 340.000 Euro betragen.

Die Kosten für den Erstausbau des zur Zeit nicht ausgebauten Gehwegs im Bereich „Geiersgraben“ müssen dabei laut Ortsbürgermeister von den Anliegern getragen werden und sind in den Berechnungen nicht enthalten.

  • Zusätzlich fallen Kosten von ca. 275.000 Euro für den Gehweg auf der zweiten Seite „Auf den Äckern“ an.

 

Gesamtkosten

Insgesamt belaufen sich die geplanten Maßnahmen damit auf die stolze Summen von ca. 1.815.000 Euro.

Nicht betrachtet wurden die in der logischen Konsequenz benötigten Gehwege in der „Kehriger Straße“ und im unteren Teil des „Franzgarten“.

 

Wer trägt die Kosten?

Laut Schreiben unseres Ortsbürgermeisters übernimmt die Gemeinde 25 % der Gesamtkosten (rund 454.000 Euro).

Das bedeutet: ca. 1.361.000 Euro würden als wiederkehrende Beiträge auf alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Kaifenheim umgelegt.

 

Und was sagen die Verantwortlichen dazu?

Das ist die Aussage dazu: „Es braucht keiner was zu bezahlen.“

Diese Aussage steht in deutlichem Widerspruch zu den vorliegenden Zahlen. 

 

Es stellen sich daher berechtigte Fragen:

  • Wie ehrlich wird mit den Bürgern hier tatsächlich umgegangen?
  • Ist den Verantwortlichen das finanzielle Ausmaß wirklich bewusst?    

Argument 2: Tempo 30

Behauptung

Es wird in beiden Richtungen und Fahrstrecken Tempo 30 geben

Fakt

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nach geltender Rechtslage in beiden Straßenzügen nicht haltbar.

Weitere Details siehe Infokasten 

Situation bis zur Testphase

Die Ortsdurchfahrt der L 109 hat bisher keinen abgegrenzten Gehweg. Sie ist nach Angaben des LBM an einigen Stellen für den Begegnungsverkehr von Bussen und LKW zu eng. Größere Fahrzeuge müssen demnach an einigen Fahrbahnstellen warten, langsam aneinander vorbei fahren und teilweise auch rangieren. Dabei wurden nach Aussagen der Anwohner auch private Grundstücke befahren.

Frau Lescher vom LBM hat uns in der Einwohnerversammlung vom 27. Juni 2023 erläutert, dass die “Verkehrsfrequenz” im Oktober 2022 bei 2.390 Fahrzeugen am Tag lag, bei 100 Fahrzeugen oberhalb 3,5 to. Durchnittlich seien auf den Landesstraßen 4.000 Fahrzeuge unterwegs, bei 1.000 Fahrzeugen oberhalb 3,5 to. Die Verkehrsbelastung der L 109 in der Ortslage Kaifenheim liegt damit erheblich unter dem Durchschnitt. Zumal zu den Fahrzeugen oberhalb 3,5 to auch schon unsere eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeuge zählen. Laut Polizei ist die L 109 in der Ortslage Kaifenheim bisher kein Unfallschwerpunkt. 

Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h besteht folglich aufgrund der baulichen Situation und nicht wegen der Unfallhäufigkeit.

 

Situation während der Testphase

Noch ist nicht klar, was genau die Verbandsgemeinde während der Testphase alles ausprobieren möchte. Bisher wurden keine Pläne für die Beschilderung oder die genaue Verkehrsführung veröffentlicht. Das muss die Verbandsgemeinde zwar nicht - Sie dürfte es aber. Unbekannt ist auch, welche Änderungen an der Verkehrsführung während der Testphase vorgenommen werden sollen. Ob bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion (Verschwenkungen/Blumenkübel) oder Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr getestet werden – auch dazu gibt es keine Angaben.

Bekannt ist aus dem Amtsblatt (26. September 2025) lediglich, dass der überörtliche Verkehr der L 109 aus Richtung Roes über die Gemeindestraßen Auf den Äckern, Geiersgraben und Franzgarten geleitet wird. Der überörtliche Verkehr der L 109 aus Richtung Autobahn soll die bisherige Ortsdurchfahrt nutzen. Die Routenführung soll überwiegend als Einbahnstraße genutzt werden. Ausnahmen nach aktuellem Stand: die Tankstelle soll aus beiden Richtungen angefahren werden können, im Franzgarten wird der Verkehr in beide Richtungen möglich sein.

Für die Fußgänger hat die Verbandsgemeinde „provisorische Gehwege“ für die alte Ortsdurchfahrt und den Geiersgraben vorgesehen.

Die Verbandsgemeinde hat veröffentlicht, dass auf dem „Einbahnring“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt. Die Strecke aus Roes bis zur Tankstelle und der Franzgarten liegen außerhalb des „Einbahnrings“. Die vorgesehene Test-Geschwindigkeit dort hat die “ortliche Straßenverkehrsbehörde” nicht mit veröffentlicht.

Eine Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gibt die Verbandsgemeinde im Amtsblatt nicht an. Die Problemstellen der alten Ortsdurchfahrt der L 109, die zur Geschwindigkeitsbegrenzung dort geführt hatten (Engstellen im Begegnungsverkehr und fehlende Gehwege) entfallen als Begründung. Demnach wackeln dort schon in der Testphase die Tempo-30-Schilder.

Ob die „Eingewöhnungsphase“ der Anwohner Auf den Äckern, Geiersgraben und ggf. Franzgarten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für ein ganzes Jahr rechtfertigt, wird sich erweisen müssen. Der überörtliche Durchgangsverkehr erhält im Regelfall keine Eingewöhnungsphasen. Tempo 50 droht also allen Anwohnern der betroffenen Straßen.

 

Situation nach „Umbau erfolgt“

Die StVO gibt eine restriktive Handhabung von Verkehrszeichen vor: nur da wo aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich (vgl §45 Abs. 9 Satz 1 StVO). „Insbesondere Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ (§45 Abs. 9 Satz 3 StVO).

Grundsätzlich beträgt die höchstzulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h (§3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde darf nach §45 Abs. 1 Satz 1 StVO den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, z.B. auf 30 km/h, wäre eine Beschränkung. Eine solche Maßnahme würde voraussetzen, dass eine Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen die Unfallhäufigkeit erhöht (vgl. Schurig, in: Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO, 16. Auflage 2018, §45, S. 725). Dabei ist eine sorgfältige Prüfung in jedem Einzelfall erforderlich, ob schädigende Ereignisse hinreichend wahrscheinlich sind (vgl. Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, §45, Rn. 3).

Nur weil wir uns alle Tempo 30 in Kaifenheim wünschen, darf die Straßenverkehrsbehörde demnach also nicht tätig werden. Es braucht eine gesteigerte Gefahrenlage. Im „Einbahnring“ den die Verbandsgemeinde uns beschert, gibt es aber keinen Begegnungsverkehr in Engstellen. Es werden für uns alle sehr teure Gehwege gebaut - selbst da wo bisher keine benötigt wurden. Eine erhöhte Gefahr für Fußgänger kann dann nicht mehr als Grundlage für ein Tempo 30 herhalten.

Streckenbezogen kann uns Kaifenheimern die Straßenverkehrsbehörde also keine Tempo 30 auf dem Einbahnring gewähren.

 

Straßenverkehrsbehörden dürfen innerorts Tempo 30 Zonen für diverse Zwecke einrichten (§45 Abs. 1c Satz 1 StVO) - aber nicht auf Straßen mit überörtlichem Verkehr (§45 Abs. 1c Satz 2 StVO).

Folgt der finale Umbau der Straßen und Gehwege dem „Testaufbau“, führen die (dann) ehemaligen Gemeindestraßen Auf den Äckern, Geiersgraben und Franzgarten sowie auch die alte Ortsdurchfahrt dauerhaft überörtlichen Verkehr.

Die wenigen im Gesetz genannten Ausnahmen (§45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO), nämlich die unmittelbare Lage an z.B. Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern, treffen auf unsere Straßen nicht zu.

Die Straßenverkehrsbehörde kann uns also auch keine Tempo 30 Zone zusagen.

 

Und die Verbandsgemeindeverwaltung weiß das natürlich auch alles längst.

Bei der geplanten Einbahnregelung in Kaisersesch hat der LBM darauf hingewiesen, dass anzunehmen sei, dass die Geschwindigkeit in der Engstelle zunimmt, da dort kein Begegnungsverkehr mehr herrscht (siehe Niederschrift der Stadtratssitzung vom 14. Oktober 2021, Präsentation Sascha Adams, Seite 12 untere Folie). Bei einem Gespräch eines Mitgliedes der Initiative mit einem Verwaltungsmitarbeiter Mitte September 2025 hat diese/r MitarbeiterIn auch bestätigt, dass Tempo 30 im ausgebauten Einbahnring keinen Bestand haben wird. Die Fahrzeugführer werden in der Einbahnstraße also ohne potentielles Gefahrenmoment automatisch schneller fahren und die VG kann es Ihnen auch erst ab Tempo 50 verbieten.

Die VG hat im Stadtrat Kaisersesch ebenfalls vorgetragen, dass die Einbahnstraßenregelung dort aus ihrer Sicht nicht umsetzbar ist (a.a.O. Seite 17f). Argument der Straßenverkehrsbehörde war u.a. eine Abwägung des Vorteils einiger weniger Anwohner und den überwiegenden Nachteilen für die übrigen Anwohner und Verkehrsteilnehmer insbesondere:

  • erhöhte Abgasbelastung durch “weitere Wege”
  • “weitere Wege” für die Anwohner der Seitenstraßen …
  • zunehmender Lärm durch erhöhte Geschwindigkeit
  • erhöhte Verkehrs- und Lärmbelastung in den Wohngebieten

Was meint Ihr, wäre das bei einer Einbahnregelung in Kaifenheim anders?

 

Wenn Ihr bis hierhin durchgehalten habt, dann versteht Ihr sicher unsere Skepsis hinsichtlich einer rechtssicheren Tempo 30 Regelung an der künftigen L 109 in Kaifenheim.

 

Argument 3: Umwelt

Behauptung

Keine Auswirkungen (nicht betrachtet)

Fakt

Nach konservativer Rechnung wird der Einbahnstraßenring zu einer jährlichen zusätzlichen Fahrleistung und somit Mehrbelastung von 100.000 km im Ort führen.

Argument 4: Sicherheit

Behauptung

Die Einbahnregelung erhöht die Verkehrssicherheit

Fakt

Durch die Einbahnstraße ohne notwendige Rücksicht auf entgegenkommende Fahrzeuge wird der Verkehr deutlich schneller und dadurch gefährlicher.

An Kreuzungs- und Einmündungsstellen werden weitere Gefahrenpunkte geschaffen.

Argument 5: Lösungsansatz & Weitblick

Behauptung

Die Einbahnstraße, der Weg für die Landwirte und Bürgersteige sind die einzige Option.

Fakt

Überregionale Lösungen sind möglich und bereits in der Umsetzung.

Intelligente Systeme sind erprobt, verfügbar & bekannt. Es fehlt nur der Wille zur Umsetzung.

Argument 6: Radwegekonzept

Behauptung

Keine Auswirkungen (nicht betrachtet)

Fakt

Die geplante Streckenführung des ortsverbindenden Radwegenetzes wird durch die Einbahnregelung verhindert.

Ergebnis: Die Einbahnstraße ist eine Sackgasse

Die geplante Umsetzung der Einbahnstraßenregelung – ohne Betrachtung sinnvoller Alternativen – ist eine Fehlentscheidung zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger von Kaifenheim. Dagegen stellen wir unser Leitbild:

Verkehr raus aus dem Dorf
anstatt
Verkehr im Dorf zu verteilen!