Relevante Dokumente und Schriftverkehr
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In Kaisersesch lehnte die Straßenverkehrsbehörde 2021 den Wunsch des Gemeinderates nach Einrichtung einer Einbahnstraße mit der Begründung ab, der Verkehr würde dann in Wohngebiete ausweichen. In Kaifenheim will die Straßenverkehrsbehörde bewusst den Verkehr durch ein Wohngebiet schicken. Dem Stadtrat Kaisersesch teilte die Verbandsgemeinde damals mit, die Stadt und deren Gremien seien nicht zuständig. Das erstaunt, denn in Kaifenheim setzt die Verbandsgemeinde den Gremienbeschluss um und verweist dabei auf den Beschluss des Gemeinderates.
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In der Einwohnerversammlung wurden der Dorfgemeinschaft vom LBM vier Varianten für die Sanierung der L 109 vorgestellt. Zwei davon sehen einen Gehweg in der Ortsdurchfahrt bei Begegnungsverkehr vor (unterschiedliche Breiten). Eine weitere Variante ist die Sanierung der L 109 im jetzigen Verlauf ohne Änderungen. Nur eine Variante sieht für die Probembearbeitung in der Ortsdurchfahrt den Einbezug weiterer Dorfstraßen vor. Aber für genau diese Variante hat sich der stimmfähige Teil des Gemeinderates entschieden. Wie Ihr in der Niederschrift lesen könnt, verweigern manche Anwohner der Ortsdurchfahrt die Mitarbeit an einer sicheren Verkehrsführung in ihrer eigenen Straße. Sie müssten kleinste Grundstücksteilflächen abgeben, damit ein breiterer Gehweg in der alten Ortsdurchfahrt realisiert werden kann. Laut Niederschrift der Einwohnerversammlung sind dazu nicht alle Betroffenen bereit. Das damit alle Grundstückseigentümer und der Gemeindehaushalt vor erhebliche finanzielle Belastungen gestellt werden, nimmt man in Kauf.
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Die Verwaltung weist den Ortsgemeinderat darauf hin, dass es bei der Variante "Einbahnregelung" weder in der Testphase noch danach eine Rechtsicherheit für eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gibt (Seite 4 oben). In einem Gespräch eines Mitgliedes der Initiative mit einem Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung im September 2025 bestätigte dieser nochmals, dass man sich im Klaren darüber ist, dass eine Tempo 30 Regelung auf dem fertigen Einbahnring keinen Bestand haben kann.
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Überrumpelungsaktion bei Sanierung des Geiersgraben - Die Verbandsgemeindeverwaltung gibt zu, bereits am Montag (14.04.2025) die Beschilderung für die Straßensanierung des Geiersgraben angeordnet zu haben. Diese Anordnung wurde Donnerstag um den Franzgarten erweitert. Bürgerinfo vor Maßnahmebeginn? Fehlanzeige! Die Verwaltung zieht sich darauf zurück, dass die verkehrsrechtliche Anordnung (was, warum, wie lange) nicht zwingend veröffentlicht werden muss. Die Anwohner schon vor der massenhaften Aufstellung von Halteverbotsschildern zu informieren, hätte dem Vertrauen in die Arbeit der Verbandsgemeindeverwaltung sicher gut getan. Nur weil man nicht informieren muss, heißt das nicht, dass man nicht könnte. Nach Aufstellung der Schilder wurde am Karfreitag ein Infozettel an die Anwohner verteilt. Nach Ostermontag sollten die Baumaschinen im Geiersgraben rollen. Absprachen mit den Pflegediensten, Lieferanten oder Firmen waren den Anwohnern damit schlicht unmöglich. Unklar war selbst während der Bauarbeiten noch, ob und wann die Straße jeweils befahren werden kann.
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Das Verkehrsministerium verweist auf die Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Das LBM mache nur, was von Ortsgemeinde und VG gewünscht wird.
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Unser MdL Jens Münster bittet das LBM um fachliche Einschätzung zur Möglichkeit einer Umgehung bzw. einer weiteren Autobahnauffahrt an der L 108.
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Der VG Bürgermeister beschreibt die Testphase, konstatiert die Spaltung der Dorfgemeinschaft in zwei gegensätzliche Meinungslager und verweist hinsichtlich einer Ortsumgehung für Kaifenheim auf zu geringe Verkehrsbelastung und -bedeutung. Dem Schreiben ist eine Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes beigefügt, die darauf verweist, dass eine weitere Abfahrt bei Hambuch die Leichtigkeit des Autobahnverkehres negativ beeinflusst. Nebenbei: Hier kommt also wieder das Argument, dass überörtlicher Verkehr ungestört und hindernisfrei fließen muss. Das hören und lesen wir auch bezüglich unserer L 109. Wer jetzt noch an Tempo 30 auf dem neuen begegnungsfreien und von Fußgängern befreiten Highway durch die Röser und Gamlener Straße glaubt...
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Unser MdL Jens Münster fragt den Bürgermeister Albert Jung nach dem Sachstand zu Umgehungsstraße und Autobahnauffahrt Hambuch.
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Der Staatssekretär Andy Becht reagiert in diesem Schreiben auf die Fragen von MdL Benedikt Oster. Die Frage nach einer Umgehungsstraße beantwort der Staatssekretär nicht. Er verweist auf den Gemeinderatsbeschluss. Die Frage nach der akuten Hektik in der Umsetzung beantwortet Herr Becht nicht. Die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme des LBM für die Sanierung einer Gemeindestraße beantwortet der Staatssekretär nicht. Die Anmerkung unseres MdL, dass künftig doppelt so viele Bürger zusätzlich belastet werden wie entlastet werden sollen, führt zum alleinigen Verweis auf die Entscheidung des Ortsgemeinderates (wir erinnern uns hier an das Schreiben der VG an den Stadtrat Kaisersesch, wonach dieser nicht für Entscheidungen zur Verkehrführung zuständig ist). Auch auf die Frage, warum die Landespolitik sonst darauf hinarbeitet, Verkehr aus Wohngebieten herauszuhalten - in Kaifenheim jedoch nicht, verweist der Staatssekretär auf den Gemeinderat und beantwortet die Frage hinsichtlich der Landespolitik nicht.
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20250522 Staatssekretär Andy Becht antwortet für das LBM (Anfrage MdL Jens Münster an LBM) (pdf) 144 KB
Aussage Staatssekretär Becht: Der LBM macht nur, was der Ortsgemeinderat beschlossen hat. Die Testphase führt die Ortsgemeinde durch. Die abschließende Entscheidung über eine Einbahnringlösung trifft laut dem Staatssekretär ganz allein die Verbandsgemeinde. Laut Staatssekretär Becht wurde bei der Planung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt in Kaifenheim eine Umgehungsstraße nicht betrachtet. Zum Themenkomplex Autobahnauffahrt Hambuch (L 108) möge man die Autobahn GmbH fragen. Das bedeutet: Zwei der möglichen überörtlichen Lösungen für den überörtlichen Verkehr in Kaifenheim hat man beim LBM gar nicht in die Betrachtungen einbezogen. Wir Kaifenheimer sollen uns demnach nur zwischen den vorgelegten Planvarianten des LBM entscheiden. Der Gemeinderat wird vor die Frage "Pest oder Colera?" gestellt. Die Verbandsgemeinde hat den schwarzen Peter für die Umsetzung. Das LBM bekommt eine für sich selbst billige Lösung. Teuer wird es für die Ortsgemeinde und die Grundstückseigentümer in Kaifenheim.
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Bei Ausbau des jetzt geplanten Einbahnringes: Die Grundstückseigentümer im "Geiersgraben" zahlen für den im Bebauungsplan festgesetzten einseitigen Gehweg die erstmalige Erschließung. Erschließungsbeiträge für den im Bebauungsplan festgesetzten einseitigen Gehweg "Auf den Äckern" können nicht noch einmal erhoben werden. Für den "Franzgarten" gibt es keinen Bebauungsplan. Gehwege sind dort keine vorhanden. Wenn dort Gehwege gebaut würden, entsteht dort keine Erschließungsbeitragspflicht (es zahlen also Ortsgemeinde und alle Grundstückseigentümer in Kaifenheim). Neben den Gehwegen betrifft das auch noch Beleuchtung, Parkstreifen und Begrünung. Und weil das noch nicht teuer genug für uns alle ist: die Mehrkosten für "schwerlast-überfahrbare Bürgersteige" betragen 25-30%. Der Bürgermeister gibt an, dass laut Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde deren Anteil auf 25% der erforderlichen Kosten festgelegt ist. Es wird also ziemlich teuer für ALLE Grundstückseigentümer in Kaifenheim - und das gleich mehrfach. Erst bezahlen alle ihre 75-90% an den Baukosten. Die Gemeinde hat keine Rücklagen. Wir werden den Gemeindeanteil also über unsere lokalen Steuern ebenfalls finanzieren müssen. Um es nochmal ganz deutlich zu sagen: der Ausbau des Einbahnringes wird alle Bereiche unseres Dorfes zu erheblichen Einschnitten zwingen. Und auch die VG und der Kreis haben 2025 ein großes Haushaltsdefizit. Beide können das künftig nur durch höhere Umlagen ausgleichen. Die Ortsgemeinde wird auch deswegen schon über Abgabenerhöhungen nachdenken müssen.
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Argumentationshilfe für eine überörtliche Lösung
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Der durchschnittliche Abstand liegt bei 4,3km (maximal 24km, minimal 250 m). -->siehe 20250507 Antwortschreiben BM Albert Jung an unser MdL Jens Münster. Die Autobahn GmbH argumentiert, der Mindestabstand solle für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bei 8km liegen. Deswegen könne man bei Hambuch (L 108) keine weitere Ausfahrt bauen. Was die Autobahn GmbH nicht erwähnt: dort ist schon beidseitig je ein Parkplatz mit Zu- und Abfahrt. An der Leichtigkeit des Verkehrs würde sich also gar nichts ändern.